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CO2-Steuer für Berufsfahrer

CO2-Steuer für Berufsfahrer

Unter dem Deckmantel

Was Aufgrund der CO2-Steuer auf den Firmenwagenlenker zukommt (und was man dagegen unternehmen kann), möchten wir hier zusammenfassen. Um sich im Dickicht des österreichischen Steuerwahnsinns in Sachen individueller Mobilität zurechtzufinden, haben wir die wichtigsten Fakten und die geplanten Änderungen so übersichtlich wie möglich zusammengefasst.

von Philipp Stalzer

Mit der „Nova-Reform“ im März 2013 (nachdem die neu angelobte Bundesregierung drei Wochen davor nochmals versprochen hat, dass es keine Steuererhöhungen geben wird) wurde statt dem Normverbrauch (der Spritverbrauch im Prospekt des Fahrzeuges) der (ohnehin in direkter Relation stehende) CO2-Ausstoß (der bisher ein Exta-Bestandteil zur Normverbrauchsabgabe war) zur Bemessung der gesamten Normverbrauchsabgabe herangezogen. Ein hübsches Deckmäntelchen, um noch weiter in die Taschen der Bürger zu greifen, wie ein Vorher-Nachher-Vergleich eines typischen 90PS-Diesels bestätigte. Diese (versteckte) CO2-Steuer ist für Privatpersonen maßgeblich, da sie beim Kaufpreis schlagend wird. Bei Firmenwagenlenkern betraf sie bisher in der Regel nur die Firma, durch den daraus resultierenden höheren Anschaffungswert der Fahrzeuge, selbst. Das wird sich im Zuge der Steuerreform Anfang 2016 ändern – und zwar nicht zum Positiven für den Steuerzahler.

Die Dienstwagenbesteuerungsnovelle

Um nun auch die Angestellten mit einem Firmenwagen weiter zu schröpfen, wird der Hinzurechnungsbetrag wieder erhöht. Zwar wurde erst im Jahr 2014 die Deckelung für den vollen Sachbezug eines KFZ von 600 Euro auf 720 Euro aufgestockt, nun folgt auch noch eine Ökologisierung und eine weitere Erhöhung des Deckels. Der Betrag, der zum versteuernden Einkommen „hinzugerechnet“ wird und somit den Steuersatz erhöht, bezieht sich auf den Anschaffungswert eines Fahrzeuges (meist laut Leasingvertrag) und beträgt bisher 1,5 % dieses Wertes pro Monat. Sollte das ins Auge gefasste (oder aber auch vom Dienstgeber zugewiesene) Fahrzeug mehr als 120 Gramm CO2 pro Kilometer emittieren, sind dann 2 % pro Monat fällig, der maximale Hinzurechnungsbetrag beläuft sich dann auf 960 Euro – die in der Regel dann etwa zur Hälfte beim Nettolohn fehlen. Um dem Staat nicht noch mehr Geld in den Rachen zu schießen, ist die Autoindustrie bemüht, die Verbräuche stetig zu senken und somit den Steuerterror so elegant wie möglich zu umgehen.

Bereits gute Auswahl an möglichen Modellen

Nicht nur winzige Kleinwagen und so gut wie alle Hybrid-Modelle (ja, auch der Porsche 918 Spyder mit 79g/km fällt darunter, den Deckel von 960 Euro wird er mit seinem Kaufpreis von 776 880 Euro aber trotzdem erreichen), auch erstaunlich viele große und ansprechend motorisierte Fahrzeuge kommen mittlerweile beim Normtest mit maximal 4,5 Litern Diesel bzw. 5 Litern Benzin (dem Äquivalent zu 120 Gramm CO2) aus. Einer der Firmenwagenklassiker ist der Renault Espace, der in seiner Neuauflage sowohl mit dem 130 PS, als auch mit dem 160 PS Dieselmotor unter der Grenze bleibt. Als sehr beliebte Wahl im Business-Sektor gibt sich auch der Skoda Octavia keine Blöße und bleibt auch mit dem 150 PS-Diesel mit Doppelkupplungsgetriebe bei 119 Gramm. Auch Opel Insignia, Ford Focus Traveller und der Mondeo sind mit „120-Gramm-Motorisierungen“ erhältlich. Selbst 4-Zylinder Dieselmotoren in einer oberen Mittelklasselimo, zum Beispiel der 5er als 520d oder die Mercedes Benz E-Klasse bis E 250 BlueTEC, überschreiten die Grenze nicht. Eine komplette Übersicht über alle Möglichkeiten hat unser Profi im Handel und Partner, der Autogott, für alle Firmenwagenlenker zusammengestellt.

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