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Aston gegen Fisker – Henrik Fisker wegen Nachbau vor Gericht

Aston gegen Fisker

Henrik Fisker wegen Nachbau vor Gericht!

Wenn zwei sich streiten – in dem Fall Aston gegen Fisker – kann dies mitunter richterliche Entscheidungshilfe benötigen, um den Zwist zu beseitigen. Dieser Schritt wird sich nicht vermeiden lassen, denn der Fisker Thunderbold ähnelt der Aston-Martin-Linie wie ein Ei dem anderen.

Von Karl Jereb

Eigentlich hätte er es nicht nötig. Mit BMW Z8, Aston Martin DB9 und V8 Vantage, Fisker Karma und etlichen anderen automobilen Designikonen schmückt sich Henrik Fisker seinen Lebenslauf als Automobildesigner. Doch schon 2008 stand der gebürtige Däne vor Gericht, weil ihn Tesla der Industriespionage bezichtigte. Zufälligerweise hatte er nämlich nach seiner Arbeit beim Unternehmen von Elon Musk die Firma „Fisker Automotive“ gegründet, die sich ausschließlich dem Hybrid-Segment widmet – auffällig nahe am Geschäftskonzept von Tesla Motors. Der Fall ging zugunsten von Fisker aus. Nun steht der Automobildesigner wieder vor Gericht. Dieses Mal entschied Aston Martin, dass der Däne mit seinem Fisker Thunderbold zu weit geht. Dieser kopiere nämlich nahezu alle designtechnischen Elemente, die für die englischen Sportwagenspezialisten typisch sind.

Aus die Maus!

Das wohl markanteste Merkmal von Aston Martin ist bekanntlich der formschöne Kühlergrill. Auch die seitlichen Lüftungsschlitze in den Kotflügeln und selbstverständlich die Plakette der Sportwagenmarke lassen nur wenig Spielraum bei der Identifizierung ihrer Modelle. Herr Fisker, der bekannt dafür ist, für seine Modelle auf die Basis anderer Hersteller zurückzugreifen (z.B.: BMW 6er oder Mercedes-Benz SL), lehnte sich laut Aston Martin bei seinem neuesten Modell, dem Thunderbold, ein wenig zu weit aus dem Fenster, klaute er doch fast das gesamte Auto. Bei der Präsentation des Wagens auf Amelia Island, bei dem auch der phänomenale Fisker Rocket vorgestellt wurde, sagte Henrik Fisker, dass es den Thunderbold nur in streng limitierter Auflage und in veränderter Form geben wird. Bis es also zu einer Produktion kommt, werden noch einige Merkmale überarbeitet und verändert. Dass dies nötig ist, hat Aston Martin mit der Anklage deutlich gemacht. Wie das Verfahren schließlich ausgehen wird, oder ob es nach der Überarbeitung des Thunderbolds sogar eingestellt wird, steht bislang in den Sternen.

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