AGB für Anzeigen und Werbung

Josel & Sauer GmbH · Eduard-Kittenberger-Gasse 56 / Objekt 9 / Top 1 · 1230 Wien · FN 430013y, Handelsgericht Wien · UID ATU69397912
Gültig für WIENER (Print), wiener-online.at, motorblock.at, die Newsletter und die vom Verlag betriebenen oder vermarkteten Social-Media-Kanäle. Stand: Oktober 2026.

A. Allgemeines

  1. Geltungsbereich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge über Werbeleistungen der Josel & Sauer GmbH (im Folgenden „Verlag“): Anzeigen, Advertorials, Beilagen, Beikleber und Sonderwerbeformen im Magazin WIENER, Werbeformen auf wiener-online.at und motorblock.at, Platzierungen in den Newslettern, Beiträge auf Social-Media-Kanälen sowie Content- und Videoproduktionen (zusammen „Werbeleistungen“).
  2. Vertragsgrundlagen. Maßgeblich sind in dieser Reihenfolge die Auftragsbestätigung des Verlags, die jeweils gültigen Mediadaten samt Preisliste und technischen Spezifikationen sowie diese AGB. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn der Verlag ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  3. Konsumenten. Gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) gelten diese AGB nur, soweit ihnen keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen. An deren Stelle treten die gesetzlichen Regelungen; die übrigen Bestimmungen bleiben wirksam.
  4. Vertragsabschluss. Aufträge sind schriftlich zu erteilen; E-Mail genügt. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Verlags zustande, auch per E-Mail. Mündliche Absprachen und Nebenabreden binden den Verlag nur, wenn er sie schriftlich bestätigt.
  5. Ablehnung und Rücktritt. Der Verlag kann Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen. Von angenommenen Aufträgen kann er aus wichtigem Grund zurücktreten, insbesondere wenn der Inhalt gegen Gesetze, behördliche Vorgaben, die guten Sitten oder das Ansehen des Verlags verstößt, vom Österreichischen Werberat beanstandet wurde oder die Werbeleistung technisch nicht umsetzbar ist. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zu bezahlen, wenn der Rücktrittsgrund in der Sphäre des Auftraggebers liegt.
  6. Eigenwerbung. Gebuchte Werbeleistungen dürfen nur der Werbung des Auftraggebers dienen. Die Weitergabe an Dritte, etwa für Fremdinserate, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlags. Bei Verstoß schuldet der Auftraggeber eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Tarifwerts der betroffenen Buchung je Verstoß. Weitergehende Ansprüche des Verlags bleiben unberührt.
  7. Werbeagenturen. Agenturen erteilen Aufträge im Namen und auf Rechnung des genannten Werbungtreibenden. Für die Mittlerleistung, die Übermittlung druckfertiger Unterlagen beziehungsweise fertiger Sujets, die Übernahme des Delkredere und die Haftung für die Rechte am Werbemittel gewährt der Verlag 15 % Agenturprovision auf den Netto-Mediawert. Auf Produktions-, Satz-, Adaptions-, Redaktions- und Videoproduktionsleistungen wird keine Agenturprovision gewährt.

B. Print: WIENER

  1. Erscheinen und Platzierung. Erscheinungstermine richten sich nach den Mediadaten; Verschiebungen aus produktions- oder vertriebsbedingten Gründen bleiben vorbehalten und berechtigen nicht zum Rücktritt. Platzierungswünsche sind unverbindlich, ausgenommen ausdrücklich gebuchte und bestätigte Premium-Platzierungen (U2, U2 + Seite 3, 1. Heftdrittel / U3, U4).
  2. Mitbewerber. Ein Ausschluss von Mitbewerbern wird im Heft nicht garantiert. Er kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten schriftlich vereinbart werden.
  3. Kennzeichnung. Entgeltliche Veröffentlichungen, die nicht ohne Weiteres als Werbung erkennbar sind, kennzeichnet der Verlag gemäß § 26 Mediengesetz, etwa als „Anzeige“, „Promotion“ oder „Advertorial“.
  4. Druckunterlagen. Der Auftraggeber liefert druckfähige digitale Unterlagen entsprechend den technischen Spezifikationen der Mediadaten bis zum Druckunterlagenschluss. Für Inhalt, Richtigkeit und Druckeignung ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich; eine Warnpflicht des Verlags besteht nicht. Mehrkosten durch verspätete oder ungeeignete Unterlagen trägt der Auftraggeber. Kosten für vom Verlag erstellte Druckvorlagen, Satz, Fotos oder Bearbeitungen werden gesondert verrechnet.
  5. Korrekturabzüge. Korrekturabzüge liefert der Verlag nur auf ausdrücklichen Wunsch. Erklärt der Auftraggeber bis zum Anzeigenschluss oder einem anderen genannten Termin keine Änderungen, gilt die Druckfreigabe als erteilt.
  6. Beilagen, Beileimer, Beikleber. Es gelten die Liefer- und Mustervorgaben der Mediadaten: Anlieferung an die Druckerei zwei Wochen, 30 Muster und Inhalts-PDF an den Verlag drei Wochen vor dem Erscheinungstermin. Beikleber benötigen eine Trägeranzeige von mindestens einer ganzen Seite. Bei Teilbelegung gilt der Preis der nächsthöheren Gewichtsklasse. Für Abo-Exemplare fallen zusätzlich Postgebühren laut Posttarif an.
  7. Aufbewahrung. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der letzten Anzeige.
  8. Auflage. Bei Betriebsstörungen oder höherer Gewalt besteht Anspruch auf das volle Entgelt, wenn mindestens 75 % der Druckauflage ausgeliefert wurden. Geringere Leistungen werden nach dem Tausenderpreis anteilig verrechnet.

C. Online, Newsletter, Social Media und Content

  1. Leistung Online. Online-Werbeformen werden exklusiv vergeben: ein Partner je Format, Site und Monat, für die bestätigte Laufzeit. Die Mindestlaufzeit beträgt einen Monat, beim Takeover-Tag 24 Stunden. Der Verlag schuldet die Ausspielung im vereinbarten Umfeld, nicht eine bestimmte Zahl an Impressionen oder Klicks. Impressionen und Klicks werden first party gezählt und monatlich berichtet.
  2. Werbemittel. Werbemittel sind vollständig und entsprechend den technischen Spezifikationen spätestens fünf Werktage vor Schaltbeginn zu liefern, beim Takeover-Tag vier Wochen vorher. Fremd-Tags, Tracking-Pixel, Skripte und animierte oder HTML5-Werbemittel werden nicht ausgeliefert. Der Verlag prüft die technische Eignung und kann Werbemittel zur Nachbesserung zurückweisen oder nach Absprache gegen Entgelt laut Preisliste anpassen.
  3. Verspätete Werbemittel. Liegen vollständige Werbemittel nicht rechtzeitig vor, beginnt die gebuchte Laufzeit dennoch zum vereinbarten Termin. Ein Anspruch auf Verlängerung oder Minderung besteht in diesem Fall nicht.
  4. Verfügbarkeit. Der Verlag sorgt für eine möglichst störungsfreie Erreichbarkeit seiner Websites. Kurzfristige Ausfälle durch Wartung, technische Störungen oder Ereignisse außerhalb seines Einflussbereichs begründen keine Ansprüche. Bei erheblichen Ausfällen verlängert der Verlag die Laufzeit angemessen.
  5. Newsletter. Platzierungen erscheinen in der redaktionell geplanten Ausgabe des gebuchten Monats beziehungsweise als eigene Aussendung zum vereinbarten Termin. Empfängerzahl, Öffnungs- und Klickraten sind Erfahrungswerte und werden nicht garantiert. Versendet wird nur an Empfänger mit bestätigter Einwilligung.
  6. Social Media. Beiträge werden auf den in der Buchung genannten Kanälen veröffentlicht und als Werbung beziehungsweise bezahlte Partnerschaft gekennzeichnet. Es gelten ergänzend die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Plattform. Reichweiten und Views sind Erfahrungswerte und werden nicht garantiert, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart. Für Änderungen, Einschränkungen oder Sperren durch Plattformbetreiber haftet der Verlag nicht.
  7. Content- und Videoproduktion. Advertorials, Hero-Longreads, Reels und Videos werden vom Verlag im Stil des jeweiligen Mediums konzipiert und produziert. Der Auftraggeber stellt das vereinbarte Material rechtzeitig zur Verfügung. Eine Korrekturschleife ist im Preis enthalten; weitere Änderungen werden nach Aufwand verrechnet. Erfolgt binnen drei Werktagen nach Übermittlung keine Rückmeldung, gilt die Freigabe als erteilt. Die redaktionelle Letztverantwortung bleibt beim Verlag.
  8. Nutzungsrechte. Rechte an vom Verlag produzierten Texten, Fotos und Videos verbleiben beim Verlag. Eine Nutzung durch den Auftraggeber außerhalb der gebuchten Veröffentlichung, etwa auf eigenen Kanälen oder als bezahlte Werbung, bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Advertorials bleiben dauerhaft online abrufbar; der Verlag kann sie aus rechtlichen oder technischen Gründen entfernen oder archivieren.
  9. Sperrung. Der Verlag ist berechtigt, Werbemittel und Links, die gegen gesetzliche Vorgaben oder die guten Sitten verstoßen oder deren Rechtmäßigkeit begründet bestritten wird, ohne vorherige Absprache zu sperren. Er informiert den Auftraggeber umgehend. Die Sperrung befreit nicht von der Zahlungspflicht. Der Auftraggeber kann das Werbemittel binnen zwei Wochen nachbessern und dessen Rechtskonformität schriftlich bestätigen; danach wird es wieder ausgespielt. Weitergehende Ansprüche aus einer Sperrung sind ausgeschlossen.

D. Pflichten des Auftraggebers und Haftung

  1. Rechte und Rechtskonformität. Der Auftraggeber garantiert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den gelieferten Inhalten verfügt, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Leistungsschutzrechte, und dass die Werbung alle gesetzlichen Vorgaben einhält, etwa das UWG, das Mediengesetz, das E-Commerce-Gesetz, das Glücksspielgesetz sowie branchenspezifische Werbebeschränkungen. Er stellt die nach § 6 E-Commerce-Gesetz und § 63 Gewerbeordnung erforderlichen Angaben zur Verfügung.
  2. Künstliche Intelligenz. Werden Werbemittel ganz oder teilweise mit künstlicher Intelligenz erzeugt oder verändert, ist der Auftraggeber für die Einhaltung der Kennzeichnungspflichten nach der KI-Verordnung der EU (Verordnung (EU) 2024/1689) verantwortlich und teilt dem Verlag solche Inhalte bei der Anlieferung mit.
  3. Schad- und Klaglosstellung. Der Auftraggeber hält den Verlag und seine Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche Dritter, die auf die Werbung gestützt werden, vollständig schad- und klaglos. Das umfasst insbesondere Kosten für Rechtsvertretung und Verfahren sowie Einschaltkosten gerichtlich angeordneter Gegendarstellungen, Urteilsveröffentlichungen und Mitteilungen. Der Verlag ist zur Prüfung der Werbung nicht verpflichtet, aber berechtigt, rechtlich notwendige Anpassungen ohne Rücksprache vorzunehmen. Bei begründetem Verdacht eines Rechtsverstoßes darf der Verlag Name und Anschrift des Auftraggebers Behörden, Gerichten und klagebefugten Einrichtungen nach § 14 UWG mitteilen.
  4. Gewährleistung. Druckfehler oder Darstellungsmängel, die den Sinn einer Werbung nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Ansprüche. Bei berechtigten Mängeln hat der Verlag das Recht, die Werbeleistung zu einem mit dem Auftraggeber abgestimmten Termin mängelfrei nachzuholen. Beanstandungen sind binnen acht Tagen nach Erscheinen beziehungsweise Schaltbeginn schriftlich geltend zu machen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.
  5. Haftung des Verlags. Der Verlag haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn und den Verlust beigestellter Daten ausgeschlossen und der Höhe nach mit dem Entgelt für den betroffenen Auftrag begrenzt.
  6. Höhere Gewalt. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Verlags, etwa Störungen bei Druck, Vertrieb, Netzbetreibern oder Plattformen, hat der Verlag nicht zu vertreten. Wird die Werbung innerhalb angemessener Zeit nach Wegfall der Störung veröffentlicht, bleibt der Anspruch auf das volle Entgelt bestehen.

E. Preise und Zahlung

  1. Preise. Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Mediadaten, netto zuzüglich Umsatzsteuer und allfälliger Abgaben. Neue Preise gelten für danach bestätigte Aufträge.
  2. Nachlässe. Nachlässe laut Preisliste gelten nur für Aufträge, die von vornherein im entsprechenden Umfang abgeschlossen und innerhalb eines Kalenderjahres abgewickelt werden. Erscheinen in diesem Zeitraum Ausgaben nicht, verlängert sich die Frist entsprechend. Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht vollständig abgenommen, ist die Differenz zum tatsächlich zustehenden Nachlass nachzuzahlen. Bei Online-Werbeformen ist die Laufzeitstaffel der Mediadaten die einzige Nachlassform. Wird über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet, entfällt jeder Nachlass.
  3. Abnahme. Gebuchtes Volumen ist innerhalb der vereinbarten Frist abzurufen, mangels Vereinbarung innerhalb eines Jahres ab Vertragsabschluss. Nicht abgerufenes Volumen verfällt ohne Barablöse oder Rückerstattung.
  4. Zahlung. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Einwendungen gegen Rechnungen sind binnen zwei Wochen ab Rechnungsdatum schriftlich zu erheben. Der Verlag kann bei begründetem Anlass auch während laufender Aufträge Vorauszahlung und den Ausgleich offener Beträge verlangen und weitere Leistungen bis dahin zurückstellen.
  5. Verzug. Bei Zahlungsverzug verrechnet der Verlag gegenüber Unternehmern Verzugszinsen gemäß § 456 UGB, einen Pauschalbetrag für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB sowie darüber hinausgehende zweckmäßige Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten gemäß § 1333 Abs. 2 ABGB.

F. Storno

  1. Form. Stornierungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Maßgeblich ist der Zugang beim Verlag.
  2. Print. Anzeigen sind bis 20 Werktage vor dem jeweiligen Anzeigenschluss kostenfrei stornierbar; danach ist das volle Entgelt zu bezahlen. Für U2, U2 + Seite 3, U3 und U4 gilt: kostenfrei bis sechs Monate vor Anzeigenschluss, danach 50 % des Brutto-Mediawerts. Für Premium-Platzierungen und Sonderwerbeformen einschließlich Beilagen und Beileimern gilt: kostenfrei bis drei Monate vor Anzeigenschluss, danach 50 % des Brutto-Mediawerts. Bei Folgeaufträgen ist eine Stornierung nach der ersten Schaltung nicht mehr möglich.
  3. Online und Newsletter. Kostenfrei bis fünf Werktage vor Schaltbeginn, danach bis zum Schaltbeginn 25 % und ab Schaltbeginn 50 % des Netto-Auftragswerts. Für den Takeover-Tag gelten vier Wochen statt fünf Werktage.
  4. Content und Video. Nach Beginn der Konzeption oder Produktion sind die bis dahin erbrachten Leistungen und angefallenen Fremdkosten zu bezahlen.

G. Datenschutz und Schlussbestimmungen

  1. Datenschutz. Der Verlag verarbeitet die vom Auftraggeber bekanntgegebenen personenbezogenen Daten zur Vertragsabwicklung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Informationen über eigene ähnliche Werbeleistungen erhalten Kunden per E-Mail gemäß § 174 Abs. 4 TKG 2021; dem kann jederzeit kostenlos widersprochen werden. Details enthält die Datenschutzerklärung auf wiener-online.at.
  2. Rechtswahl und Gerichtsstand. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für 1230 Wien sachlich zuständige Gericht.
  3. Schlussbestimmungen. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die ihrem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.