Die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen für Autofahrer 2019

Das Wichtigste 2019

Gesetzliche Neuerungen für Autofahrer

Jedes Jahr werden zahlreiche Gesetze und Gesetzesnovellen in allen Größenordnungen verabschiedet. Wir haben euch jetzt die wichtigsten Neuerungen zusammengesucht, die ab dem Jahr 2019 alle Autofahrer betreffen.

Text: Jakob Stantejsky

Tempo 140 wird ausgeweitet

Beginnen wir beim liebsten Baby unseres Verkehrsministers, dem Tempolimit 140: Im Laufe dieses Jahres soll das erhöhte Geschwindigkeitslimit nicht nur auf dreispurigen, sondern erstmals auch auf zweispurigen Autobahnabschnitten getestet werden. Wo genau diese liegen werden und wann die Regelung in Kraft tritt, ist nocht nicht offiziell.

Der Autobahnpilot bekommt mehr Rechte

Auch hier steht noch kein Datum für das Inkrafttreten fest, doch schon bald muss man als Fahrer auf der Langstrecke nicht mehr mindestens eine Hand am Lenkrad haben – sofern das Fahrzeug mit einem aktiven Fahrerassistenzsystem samt Notfalldeaktivierung ausgestattet ist und man jederzeit in der Lage ist, sofort die Kontrolle zu übernehmen. Mit einem Schläfchen oder guter Lektüre wird es also nichts, Fingergymnastik kann nun aber hingebungsvoll betrieben werden.

Auch der Einparkpilot wird eigenständiger

Erlaubt sind ab 2019 auch Systeme, bei denen das Auto völlig selbstständig einparkt, während der Fahrer schon aus dem Fahrzeug ausgestiegen ist. Man muss aber dennoch bis zum Abschluss des Vorgangs in Sichtweite bleiben und zur Not eine sofortige Deaktivierung vollziehen können – etwa per App. Auch hier gilt: Wann genau die Geschichte legal wird, ist noch nicht bekannt.

Neue Fahrradstreifenregelung

Bisher hatte jeder Radfahrer beim Verlassen seines Radstreifens IMMER Nachrang, auch wenn die Spur einfach ins Nichts mündete. Ab 2019 gilt hier jedoch das Reißverschlusssystem, wie wir es von Fahrbahnverengungen und Ähnlichem kennen. Außerdem haben geradeausfahrende Radler nun Vorrang gegenüber dem kreuzenden rechtsabbiegenden Autofahrer.

Rettungsgassenbestimmungen

Ab diesem Jahr ist endgültig schluss mit lustig in der Rettungsgasse. Das unbefugte Befahren derselben gilt ab sofort als Vormerkdelikt und wird mit Strafen von bis zu 2.180 Euro geahndet. Das gilt übrigens auch für einspurige KFZ, falls sie ein Rettungsfahrzeug behindern.

IG-L-Ausnahmen

Reine Elektro- und Wasserstoffautos sind künftig von den Immissionsschutzgesetz-Luft-Tempolimits auf Autobahnen und Schnellstraßen ausgenommen, sofern dies auf entsprechenden Hinweisschildern vermerkt ist. Stromer können anderen Verkehrsteilnehmern also schon bald eine lange Nase drehen, während sie an ihnen vorbeizischen. Wobei die dann wahrscheinlich aus purem Trotz schon auf der linken Spur fahren. Menschen sind eben doch oft einfach nur Idioten.

Verpflichtende Soundkulisse für E-Autos

Neu genehmigte Elektrofahrzeuge müssen ab Juli 2019 bei Geschwindigkeiten bis zu 20 km/h mit einem akustischen Warnsystem ausgestattet sein, dass Fußgänger auf die nahende „Gefahr“ aufmerksam machen soll. Vielleicht könnten die Leute auch einfach ihre Nase mal ein paar Minuten vom Bildschirm lösen, so als Alternativvorschlag. Aber da das nicht passieren wird, muss der Gesetzgeber eben anderweitig für Sicherheit sorgen.

Rechtsabbiegen bei Rot

Der zweite große Wunschtraum aus dem Verkehrsministerium ist schon am 1. Jänner in Kraft getreten: An drei Kreuzungen in Linz darf man nun bei Rot, sofern die Bahn frei ist, nach rechts abbiegen. Was in den USA schon lange Standard ist, wird hier nun auch getestet. Betroffen sind folgende Kreuzungen:

Führerscheinprüfung

Hier gibt es im Wesentlichen drei neue Regelungen. Erstens darf man nach einem aufgeflogenen Schummelversuch erst nach neun Monaten wieder antreten, da immer mehr immer ausgeklügeltere Betrugsmethoden in Mode kommen. Zweitens kann die Prüfung nicht mehr auf türkisch abgelegt werden und drittens wird auch die Mopedtheorieprüfung auf einen Computertest umgestellt.

WLTP vs. NEFZ

Last, but definitely not least gibt es noch eine Nicht-Änderung, die eigentlich nach einer Änderung schreit und de facto eine Frechheit dem Autokäufer gegenüber darstellt. Denn obwohl der strengere und realitätsnähere WLTP-Normverbrauch-Testzyklus zwar seit 1. 9. 2018 verpflichtend für jede Neuwagenzulassung ist, müssen auch 2019 in Prospekten und Schauräumen nur die NEFZ-Ergebnisse angegeben werden. Somit wird dem Endverbraucher weiterhin eine Fantasiewelt vorgegaukelt, obwohl deutlich realistischere Zahlen längt vorliegen und einsehbar sind. Lieber Gesetzgeber und liebe Automobilindustrie: Verarschen können wir uns auch selbst, danke vielmals!

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