Sauer’s Fahrtenbuch – Das Apple Auto und die Gewährleistung
von Franz J. Sauer (Rendering: Coroflot / Franco Grassi)
Oftmals scheitert es ja schon an Begrifflichkeiten, wenn es um die Produkthaftung im Sinne des Konsumentenschutz geht. Weil Garantie ist etwas anderes, umfangreicheres als Gewährleistung. Ganz abgesehen davon, dass Garantie freiwillig, Gewährleistung gesetzlich verpflichtend zu geben ist. Aber hier soll es nicht um schnöde Begrifflichkeiten gehen.
Sondern vielmehr um das seltsam verschobene Bewußtsein der Konsumenten und also auch der Herstller bezüglich der Inanspruchnahme von Gewährleistungen bei verschiedenen Produkten. Wer schon mal einen Gebrauchtwagen gekauft hat, weiß, wo von hier die Rede ist. Grob verkürzt: Schäden, die am Fahrzeug schon beim Zeitpunkt des Erwerbes vorhanden waren, haben innerhalb des Zeitraumes von sechs Monaten vom Verkäufer desselben instandgesetzt zu werden, die Beweislast wird hierbei immer wieder zum Streitfall. Dies gilt übrigens zwar verstärkt, aber keineswegs exklusiv für gewerbliche Händler: auch der Privatverkauf eines Fahrzeuges unterliegt den selben Regeln. Womit sich abertausende Online-Privatinserenten täglich in einen prekären Rechtsraum bewegen – da kann im aus dem Netz gezogenen ÖAMTC-Kaufvertrag noch so oft der Passus „ohne Garantie und Gewährleistung“ angehakerlt worden sein. Gegenüber dem Händler haben die Privaten bloß den Vorteil, schwerlicher über vorhandene Mängel Bescheid gewußt zu haben, weil ihnen offiziell das Fachwissen fehlt. Fälle, wo gerichtlich die Rückholung, Wandlung und sogar Schadloshaltung des Erwerbers angeordnet wurde, sind dennoch aktenkundig. Und für den Verkäufer höchst mühsam.
So weit so recht, wird bei meinem 5.000-Euro-Gebrauchten zwei Wochen nach Abholung irgendwas kaputt, wird der Händler das meist ohne viel Diskutieren in Ordnung bringen, mir im Falle von schwerwiegenderen Defekten sogar kulanzhalber einen Ersatzwagen anbieten, man mag ja zufriedene Kunden. Tut er das nicht, kommt stantepe die Drohung mit dem Konsumentenschutz ins Spiel. Und als letzte, aber gar nicht mal so ferne Ausbaustufe der Entrüstung der Auftritt bei irgendwelchen OmbudsmännInnen in Print, Funk und Fernsehen …
Und nun ändern wir die Versuchsanordnung leicht und ersetzen das von Anfang an kaputte Auto durch etwa ein Notebook, vielleicht sogar von der beliebten Lifestyle-Company Apple. Kaputt? Kann nicht sein. Beweis? Ach ja stimmt. Hm. Na dann schicken wirs halt ein. Wie lange das dauert? Mindestens fünf Tage. Arbeitsgerät? Verdienstentgang? Jo eh. Sie können‘s aber auch gerne wieder mitnehmen. Beschwerdehotline? Gerne. Produktnummer nicht vergessen. Und locker ein Stünderl in der Warteschleife einplanen, zur Stoßzeit. Ersatzgerät? Spätestens jetzt hält sich der Händler – der gegen die rigorosen Vorgaben aus Cupertino übrigens auch nix machen kann – endgültig den Bauch. Hoffentlich kommt das Apple Auto erst, wenn‘s wirklich ausgereift ist …
Hoffentlich kommt das Apple Auto erst, wenns wirklich ausgereift ist. Denn von Garantieleistungen oder anständigem Kundendienst hält man bei den Äpflern wenig …